Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornobedingungen

Ein Rücktrittsrecht besteht auch beim Abschluss dieses Beherbergungsvertrags durch ein Fernkommunikationsmittel gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG (Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge) nicht. Der Rücktritt des Vertragspartners richtet sich daher ausschließlich nach den folgenden Absätzen. Bis spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung des Vertragspartners aufgelöst werden. Außerhalb des im vorigen Absatz festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

  • bis 2 Wochen vor dem Ankunftstag: 40 % des gesamten Arrangementpreises
  • bis 1 Woche vor dem Ankunftstag: 70 % des gesamten Arrangementpreises
  • in der letzten Woche vor dem Ankunftstag: 90 % des gesamten Arrangementpreises

Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z. B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist er nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.

Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von 3 Tagen wieder möglich wird.

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