Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornobedingungen
Ein Rücktrittsrecht besteht auch beim Abschluss dieses Beherbergungsvertrages durch ein Fernkommunikationsmittel gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG (Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge) nicht. Der Rücktritt des Vertragspartners richtet sich daher ausschließlich nach den folgenden Absätzen.
Bis spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
Außerhalb des im vorigen Absatz festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB.: extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Anreisemöglichkeit unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.
Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemüdigkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von 3 Tagen wieder möglich wird.